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Quelle: www.starfinder-dms.de
Seit zum 1.1.2015 die GoBD in Kraft getreten sind, kommen viele Neuerungen auf Unternehmen zu. Denn die GoBD gelten für alle, die nach den Steuergesetzen verpflichtet sind, Buchführungen oder Aufzeichnungen zu führen. Arbeiten Sie bereits GoBD-konform? Oder schieben Sie die korrekte Umsetzung vor sich her?
Wir geben Ihnen sieben Tipps für die praktische Umsetzung der GoBD
Weiterlesen: Was ist nach den GoBD zu beachten? 7 Tipps wie Sie die GoBD 2016 in den Griff bekommen
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THINK. INNOVATION. – Unter diesem Motto haben sich über 5.000 Unternehmen mit ihren innovativen IT-Lösungen beim INNOVATIONSPREIS-IT 2016 beworben und sich dem Urteil der Fachjury gestellt. Die Initiative Mittelstand verleiht den INNOVATIONSPREIS-IT 2016 an besonders innovative IT-Lösungen mit hohem Nutzen für den Mittelstand.
Weiterlesen: Innovationspreis-IT: StarFinder Digital Archiv erneut als BEST OF 2016 ausgezeichnet
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GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014. Mit den GOBDs ist der Gesetzgeber in der Realität der modernen Geschäftswelt angekommen. Denn der elektronische Austausch von Unterlagen, das papierlose Führen von Buchhaltungsaufzeichnungen sowie die Dokumentation relevanter Geschäftsvorfälle inklusive der Verantwortlichkeiten sind längst Gang und Gäbe – oder sollten es zumindest sein. Bereits seit dem 01.01.2002 müssen Betriebe alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahren. Für die Ordnungsmäßigkeit ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich.
.Weiterlesen: GoBD - Die neue digitale Aufbewahrungspflicht. Eine einfache Erklärung