Viele alltägliche Dinge, die Sie vom Chef bekommen, sind bares Geld wert. Denn im Gegensatz zu Bonuszahlungen, die Sie mit Ihrem Gehalt versteuern müssen, können geldwerte Vorteile steuerfrei genutzt werden. Im Einkommensteuergesetz gibt es eine sehr lange Liste, was alles zu den geldwerten Vorteilen zählt. Die Wichtigsten finden Sie nachfolgend.


Geldwerte Vorteile steuerfrei nutzen

Sachbezüge bis maximal 44 Euro:
Die geldwerten Vorteile aus Sachbezügen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 44 Euro im Monat betragen. Dazu zählen zum Beispiel:
Die Monatskarte für den ÖVPN: Sie erhalten vom Unternehmen ein Jobticket spendieren.
Tankgutscheine: Der Tankgutschein sollte auf eine bestimmte Literzahl ausgestellt sein, nicht auf einen Geldbetrag. Außerdem darf der Gutschein nur gegen "Ware" getauscht werden, nicht gegen Bargeld.
Warengutscheine: Gutscheine für Waren wie zum Beispiel Zeitschriften oder Telefonkarten sind jeden Monat bis maximal 44 Euro steuerfrei.
Wichtig: Der Wert von 44 Euro im Monat darf nicht überschritten werden, sonst sind Steuern und Abgaben für den gesamten Betrag fällig. Aus diesem Grund ist meistens nur ein Gutschein pro Monat möglich.

Parkplatz während der Arbeitszeit:
Überlässt Ihnen Ihr Chef einen Parkplatz oder stellt ihn Ihnen günstiger zur Verfügung, ist das eine steuerfreie Leistung. Dies gilt aber nur für den Parkplatz während der Arbeitszeit.

Datenverarbeitungsgeräte:
Laptop, Computer oder Smartphones und andere Datenverarbeitungsgeräte, die Sie von Ihrem Chef geschenkt oder zu einem günstigeren Preis bekommen, sind in der Regel für Sie steuerfrei. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber versteuert den geldwerten Vorteil pauschal und überlässt Ihnen das Gerät zusätzlich zum Arbeitslohn.

Handelt es sich nur um eine Leihgabe, muss auch der Arbeitgeber keine Pauschalsteuer zahlen.

Werkzeuggeld:
Nutzen Sie bei der beruflichen Tätigkeit oder im Betrieb Ihre eigenen Werkzeuge, kann der Arbeitgeber Ihnen hierfür eine Entschädigung zahlen. Diese Entschädigung ist für Sie natürlich steuerfrei. Werkzeuggeld gibt es aber nur für Handwerkzeuge wie Hammer, Zange, Schraubenzieher, Schere oder ähnliches. Musikinstrumente, Schreibmaschinen oder ein PC gelten nicht als Werkzeug.

Personalrabatt:
Verbilligte Waren und Dienstleistungen des Unternehmens bis zu einem Jahresbetrag von 1080 Euro. Nur wenn dieser Betrag überschritten wird, ist er als geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bonusmeilen:
Wenn Sie beruflich viel fliegen und dadurch Bonusmeilen gesammelt haben, können Sie diese privat nutzen, und zwar steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr (siehe Personalrabatt).
Bonusmeilenregelung unbedingt mit dem Arbeitgeber vorab klären - denn dienstlich entstandenen Bonusmeilen könnten auch für Dienstflüge genutzt werden.

Geschenke vom Arbeitgeber:
Sie haben Geburtstag oder feiern ein Dienstjubiläum? Dann darf Ihnen Ihr Chef ein Geschenk im Wert von maximal 60 Euro pro Jahr steuerfrei machen.
Dazu gehören beispielsweise Blumen, Bücher, CDs und Genussmittel.

Vermögensbeteiligung:
Beteiligt Sie Ihr Chef am Vermögen des Unternehmens, ist das für Sie ein steuerfreier geldwerter Vorteil. Aber nur, wenn die Vermögensbeteiligung nicht mehr als 360,00 Euro im Jahr beträgt und allen Mitarbeitern offen steht.

Fortbildung:
Bezahlt der Chef die Kosten Ihrer Fortbildung, ist das für Sie steuerfrei. Aber nur unter der Bedingung, dass die Schulung im Zusammenhang mit dem Beruf steht.

Gesundheitsförderung:
Die Kosten für Physiotherapie, Massagen oder sportliche Aktivitäten, die der Arbeitgeber zahlt, sind bis zu 500 Euro im Jahr für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Bedingung:
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einer beruflichen Belastung. Das bedeutet, dass Sie eine besondere Beanspruchung am Arbeitsplatz ausgleichen. Gute Beispiele sind die Rückengymnastik für Vielfahrer oder das Augentraining für Büro-Mitarbeiter.

Umzugskosten:
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, kann Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Umzug übernehmen.

Kinderbetreuung wie Kindergarten, Kita oder Tagesmutter:
Ihr Chef kann für die Betreuung Ihrer Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für Sie ist das steuer- und abgabenfrei. Voraussetzungen: Ihr Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Wenn Ihr Chef Ihnen mehr Gehalt zahlt, das Sie dann für die Kinderbetreuung benutzen, erkennt der Fiskus das nicht als steuerfreien
Zuschuss an.

Als Doppelverdiener können Sie nicht von jedem Ihrer beiden Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen. Ist Ihr Kind krank und muss kurzfristig betreut werden, kann Ihr Chef Sie mit 600 Euro steuerfrei unterstützen.

Zinsgünstiges Darlehen vom Chef:
Einen Kredit, den Ihnen Ihr Chef ohne Zinsen oder zu günstigeren Zinsen gibt, ist bis zu 2.600 Euro für Sie steuerfrei. Die Höhe des Zinsvorteils spielt dabei keine Rolle.