Quelle: Lexoffice

Das Jahr 2022 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich. Ob die Verlängerungen der Corona-Hilfen und Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen oder die Ausweitung der E-Rechnungspflicht im Saarland und in Baden-Württemberg.

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Unternehmen für das Jahr 2022

 

 

Förderprogramm „Digital Jetzt“ auch 2022

Auch 2022 können kleine und mittelständische Unternehmen vom Förderprogramm profitieren.

Zuschuss für eine Unternehmensberatung

BAFA-Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen bis Ende 2022 verlängert.

Markterschließungsprogramm des Bundes: Projektjahr 2022

Das Programm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, international erfolgreich zu sein.

Förderfähige Messen 2022

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Liste mit förderfähigen Messen 2022 für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht.

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Der Fonds bietet Unterstützung für Kulturschaffende, z. B. in Form einer Ausfallabsicherung für Veranstaltungen bis Ende 2022.

E-Rechnungspflicht im Saarland / in Baden-Württemberg

Zunehmende Digitalisierung: Ab 2022 stehen weitere Unternehmen in der Pflicht.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz Gastronomie

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2022 erhalten.

Reisekosten abrechnen

Sätze von 2021 gelten auch für 2022.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

2022 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in zwei Stufen steigen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ab 01.01.2022 und müssen ab 01.07.2022 die Bescheinigung elektronisch von den Krankenkassen entgegennehmen.

Abgabe der die Steuer-ID für Minijobber?

Ab 2022 müssen Sie die Steuer-ID Ihrer pauschalversteuerten Minijobber an die Bundesknappschaft in den elektronischen Meldeverfahren übermitteln.

Corona-Bonus verlängert

Die Möglichkeit einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen besteht bis März 2022.

Kurzarbeitergeld für Corona

Es ist geplant, das Corona-KUG bis Ende März 2022 zu verlängern. Danach gelten wieder die „normalen“ Regelungen.


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Autor: Marc Ruoß